Fahrschulwagenvermietung
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AGB
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Impressum
AGBs
von der Website www.fahrschulersatzwagen.de (nachfolgend FSE genannt),
Postanschrift:
Fahrschulersatzwagen.de,
Inhaber Herr Carsten Kempfert,
Gewerbegebiet Feldweg 8,
D-18107 Elmenhorst.
Diese AGB treten ab dem 01. Juni 2008 in Kraft. Indem Sie einen Dienstleistungsvertrag bei FSE unterzeichnet haben, erklären Sie sich mit der Geltung dieser AGBs einverstanden.
§1 Leistungen von FSE
FSE bietet auf seinem Webportal www.fahrschulersatzwagen.de und weiteren bereits vorhandenen und noch hinzukommenden Fahrschulwagenvermietungs-Webportalen, Werbedienstleistungen für Fahrschulwagenvermieter nachfolgend Vermieter genannt, an. FSE betreibt geeignete Werbemaßnahmen für eine höhere Fahrzeugauslastung der teilnehmenden Vermieter. FSE bewirbt die Webportale durch unterschiedliche Maßnahmen, insbesondere durch hervorragende Platzierungen in diversen Suchmaschinen, durch Inserate in der Fachpresse und durch Direktmarketing. FSE bietet seinen Vermietern optische Exklusivität auf den gebuchten Plätzen der Bundesländer und markierten Großstädte. Die von FSE geschuldete Leistung besteht darin, die vereinbarten Informationen auf den Webportalen öffentlich bereitzustellen und die Abrufbarkeit der Informationen aus den FSE-Portalen über das Internet fuer den mit dem Vermieter vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen.
§2 Kosten und Zahlungsmodalitäten
Dem Vermieter wird pro Bundesland bzw. pro Großstadt eine Monatspauschale für die Benutzung der Werbeplattform (www.fahrschulersatzwagen.de) in Rechnung gestellt. Die Nutzung der weiteren bereits vorhandenen und noch hinzukommenden FSE-Portale ist im Pauschalpreis bereits enthalten. Vertragsbeginn ist der vereinbarte 1. Kalendertag eines Kalendermonats. FSE bucht die fälligen Monatspauschalen nicht vor dem 10. Kalendertag des Folgemonats vom Konto des Vermieters ab. Kosten für Rücklastschriften sowie entstehende Kosten für eingeleitete Mahnverfahren trägt der Vermieter.
§3 Vertragsdauer und Kündigung
FSE bietet ausschließlich Jahresverträge an. Die Jahresverträge müssen im Falle einer Kündigung schriftlich per Einschreibebrief mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. Ungekündigte Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr.
§4 Haftung
Alle Angaben und Darstellungen von Seiten der teilnehmenden Vermieter beruhen ausschließlich auf deren Angaben. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der eigenen Angaben auf dem Webportal müssen ausschließlich vom Vermieter überprüft werden. Die Webportale von FSE sind grundsätzlich als Werbeplattform zu verstehen, FSE schließt mit eventuellen Mietinteressenten keine Verträge für die teilnehmenden Vermieter ab. Mietinteressenten schließen Mietverträge über Mietwagendienstleistungen direkt mit dem Vermieter ab, eine Vertragsbeziehung zwischen FSE und dem Mieter kommt nicht zustande. Die Anschrift sowie die Kommunikationsdaten des Vermieters werden auf den Webportalen veröffentlicht, so dass der Mietwageninteressent eventuelle Fragen zum Vermietgeschäft direkt mit dem Vermieter abklären kann. FSE haftet nicht für die Erbringung der Leistungen. Schadensersatzansprüche kann der Mieter gegenüber FSE nicht geltend machen, da eine vertragliche Beziehung (Objektvermietung) zwischen dem Mieter und FSE nicht gegeben ist. Bei Mängeln am Mietobjekt gilt der geschlossene Mietvertrag mit dem Vermieter, da dieser ausschließlicher Vertragspartner wird. FSE ist nicht verpflichtet, Mängelanzeigen entgegenzunehmen. FSE übernimmt keine keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Die Informationen basieren auf den Angaben der Vermieter. FSE übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Mietwagenvermittlung entstehen könnten. FSE haftet nicht für Ausfälle technischer Art. Ein zeitweiser Ausfall des Servers und der bereitgestellten Informationen (z.B. wegen Wartungsarbeiten oder technischer Probleme) bedingt keine Preisreduzierung.
§5 Besondere Hinweise
Die Preisgestaltung der Dienstleistungen bleibt den einzelnen Vermietern selbst überlassen. Die Anzahl der vorhandenen markierten Großstädte bleibt im Interesse der Vermieter strengstens limitiert und wird nicht erweitert. Auf der sogenannten Startseite werden keine Werbebanner zu anderen Fahrschulwagenvermietern platziert.
§6 Urheberrechte
Mit der Übergabe von Informationen zur Veröffentlichung erklärt der Vermieter, dass er das Recht zur Veröffentlichung dieser Informationen besitzt und das durch die Veröffentlichung keine Rechte Dritter berührt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung der überlassenen Informationen. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung der in den FSE-Portalen enthaltenen Informationen und dieser AGB in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet.
§7 Schlussklausel
Erfüllungsort ist D-18107 Elmenhorst. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, einschlie0lich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz von FSE. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, findet ausschlie0lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Klauseln nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Klausel eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Klauseln.
AGBs downloaden als PDF
Stand: 06/2008